Dein Kiffer-Kompass

Entdecke sicher, wo das Gras grüner ist – und wo es Tabu bleibt.

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FAQ & Haftungs - Ausschluss

  • Nein, der öffentliche Cannabiskonsum ist in bestimmten Bereichen verboten. Dazu gehören Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugängliche Sportstätten, Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und deren Sichtweite. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten.

  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze zum Eigenkonsum besitzen. An ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dürfen sie bis zu 50 Gramm Cannabis und bis zu drei lebenden Cannabispflanzen besitzen.

  • Ja, Personen über 18 Jahren dürfen für den Eigenkonsum bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Der Anbau muss privat und geschützt erfolgen, um den Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu verhindern.

  • Nein, Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten. Dies umfasst alle Arten kommerzieller Kommunikation, die den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis fördern könnten.

  • Verstöße gegen das Cannabisgesetz können zu straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen. Dies umfasst unter anderem den unerlaubten Besitz, Anbau, Handel, sowie die unerlaubte Abgabe oder Werbung für Cannabis.

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